Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) vertritt die Meinung, dass sachgemäß gelagerte Reifen maximal fünf Jahre ihre vollen Gebrauchswerteigenschaften behalten und so lange auch unbedenklich verkauft und montiert werden können. Dies hätten die Reifenhersteller rechtsverbindlich gegenüber dem BRV erklärt.
Reifenalter (technisch und juristisch*)
Bis zu 3 Jahren gilt ein Reifen als „Fabrikneu“
Bis zu 5 Jahren gilt ein Reifen als „Neu“
(max. 5 Jahre Beibehaltung der vollen Gebrauchswerteigenschaften bei vorschriftsmäßiger Lagerung.)
-Verkauf und Montage technisch unbedenklich-
* aktuelles Statement des BRV-Justiziars vom Januar 2003
In Reifen-XXL werden Reifen nach 3 Jahren als DOT Ware gekennzeichnet.
Auslauf Reifen können auch eine ältere DOT haben.