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Reifenkennzeichnung: „S“

Erklärung:

Seit Oktober 2009 müssen Reifen neue Geräuschgrenzwerte einhalten.
In der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichnung ein „S“ (für „Sound“) auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer).Nach einer Meldung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk wird die Bundesregierung die ECE-R 117 ohne Abstriche umsetzen. Damit ist ab einem bestimmten Termin untersagt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen. Diese Termine lauten im einzelnen:

  • für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbereite bis 185 Millimeter: ab 1. Oktober 2009
  • für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite von 185 bis 215 Millimeter: ab 1. Oktober 2010
  • für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite über 215 Millimeter: ab 1. Oktober 2011

Der BRV weist darauf hin, dass diese Fristen Auswirkungen auf die Bestandshaltung haben. Betriebe sollten ihre Bestände an Pkw-Reifen (zuerst mit einer Querschnittsbereite unter 185 Millimeter) analysieren, da Reifen dieser Kategorien ohne S-Kennzeichnung nur noch bis 30. September 2009 verkauft werden können.